Anmeldung

Ab dem 01.07.2022 trat das Anordnungsmodell in Kraft und löst das frühere Delegationsmodell ab.

Um über die Grundversicherung abrechnen zu können, benötigen Sie damit vor Therapiebeginn eine Anordnung. Diese kann ich Ihnen in Absprache organisieren.

Folgende Fachärzte sind zur Ausstellung einer Anordnung berechtigt: Allgemeine innere Medizin (Hausärzte), Psychiatrie und Psychotherapie,  Fachärzte mit dem interdisziplinären Schwerpunkt in Psychosomatischer und Psychosozialer Medizin (SAPPM), Kinderpsychiatrie sowie Kinder- und Jugendmedizin. In Krisensituationen kann eine Anordnung für max. 10 Psychotherapiesitzungen von Aerztinnen mit einem Fachtitel aus allen medizinischen Fachbereichen verschrieben werden.

Die erste Anordnung ist für 15 Sitzungen gültig und kann für weitere 15 Sitzungen verlängert werden. Nach 30 Sitzungen verlangen die Krankenkassen eine schriftliche Fallbeurteilung durch die behandelnde Fachpsychologin sowie durch eine Psychiaterin. Dafür werden Sie zu einer Konsultation aufgeboten.

Zur Zusammenarbeit in Bezug auf eine allfällige Medikation benötigen Sie einen Hausarzt.

Die Tarifhöhe wird durch den PsyTar vorgegeben.

Fachpsychologische Leistungen ausserhalb der Grundversicherungen werden mit dem Tarif für Selbstzahler erfasst.